Richtlinien zur Anerkennung von Veranstaltungen und Projekten
Bern, 01.07.2013
Japanische Botschaft in der Schweiz
Die Schweiz und Japan feiern im Jahr 2014 das 150. Jubiläum der Aufnahme ihrer diplomatischen Beziehungen. Das eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten und das japanische Aussenministerium möchten diesen besonderen Anlass gemeinsam mit möglichst vielen Schweizern und Japanern feiern und begrüssen deshalb Veranstaltungen, die die freundschaftlichen Bande zwischen den beiden Ländern hervorheben und weiter fördern. Zu diesem Zweck wurde ein offizielles Logo in einem öffentlichen Wettbewerb bestimmt. Anträge zur Verwendung des Logos werden ab sofort entgegengenommen. Die Annahme eines Antrags berechtigt die Organisatoren der betreffenden Veranstaltung, das offizielle Logo zu verwenden. Zusätzlich werden Informationen zu anerkannten Veranstaltungen in den offiziellen Veranstaltungskalender zum Jubiläumsjahr ("150 Jahre diplomatische Beziehungen zwischen der Schweiz und Japan") aufgenommen.
Das offizielle Jubiläumslogo
Das Schweizerkreuz und die japanische Flagge, verbunden durch einen Bogen und ergänzt durch die Zahl 150 bilden das offizielle Logo für das Jubiläumsjahr. Die Jury, zusammengesetzt aus Vertretern von beiden Ländern, hat sich für das Design der Schweizer Graphikdesignerin Francesca Porro entschieden, weil die graphischen Elemente deutlich die wichtigsten Werte des Jubiläums, bestehend aus tiefer Verbundenheit sowie Freude, signalisieren. Das Logo ist zweisprachig ausgelegt und liegt in zwei Grössenvarianten vor. Die folgenden Sprachvarianten stehen zur Verfügung: Japanisch-Deutsch, Japanisch-Französisch, Japanisch-Italienisch und Japanisch-Englisch.
Richtlinien für die Anerkennung
- Die Veranstaltung/ das Projekt soll hauptsächlich zwischen Januar und Dezember 2014 in Japan oder in der Schweiz stattfinden. Ausnahmen sind möglich für Veranstaltungen/ Projekte, die im Herbst 2013 beginnen oder bis ins Jahr 2015 andauern.
- Die Veranstaltung/ das Projekt soll bestrebt sein, den Austausch zwischen der Schweiz und Japan in diversen Bereichen anzuregen (Jugendaustausch, Kunst und Kultur, Wissenschaft und Bildung, Sport, Tourismus, Wirtschaft, Politik, usw.), das gegenseitige Verständnis zu fördern und die freundschaftlichen Bande zwischen der Schweiz und Japan zu stärken.
- Inhalt und Ziel der Veranstaltung/ des Projekts sollen klar definiert und praktisch realisierbar sein.
- Die Veranstaltung/ das Projekt soll nicht die Verbreitung bestimmter Prinzipien, Ideologien oder Religionen bezwecken, politischen Aktivitäten oder Wahlkampagnen dienen und darf nicht gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstossen.
- Die finanzielle Verantwortung für die Veranstaltung/ das Projekts soll gänzlich vom Organisator getragen werden.
- Der Organisator der Veranstaltung muss das ausgefüllte Antragsformular einreichen (siehe weiter unten, "Verfahren für die Anerkennung").
Privilegien von anerkannten Veranstaltungen
- Die Organisatoren von anerkannten Veranstaltungen/ Projekten sind berechtigt, das offizielle Logo in Werbematerialien zu verwenden (z.B. Poster, Broschüren, Websites, Schilder, Banner, Publikationen, usw.)
- Anerkannte Veranstaltungen werden im offiziellen Veranstaltungskalender zum Jubiläumsjahr auf der Website der Japanischen Botschaft in der Schweiz und nach Möglichkeit in anderen PR-Materialien zum Jubiläum aufgeführt.
Verfahren für die Anerkennung
- Erforderliche Dokumente
(a) Antragsbrief PDF WORD
(b) Antragsformular PDF WORD
(c) Referenzmaterialien, die den Inhalt der Veranstaltung eindeutig darlegen, einschliesslich Finanzplan
(d) Referenzmaterialien/ Weblinks, die auf weitere Aktivitäten des Organisators verweisen - Einreichungsform
- Einreichung der Antragsformulare per E-Mail oder Post. - Empfängeradresse für Anträge
- Veranstaltungen in der Schweiz:
Japan Information and Cultural Center (JICC)
Embassy of Japan in Switzerland
Postfach
3000 Bern 9
SCHWEIZ
E-Mail: jicc@br.mofa.go.jp
- Veranstaltungen in Japan:
Embassy of Switzerland in Japan
5 -9 -12 Minami-Azabu
Minato-ku
Tokyo 106-8589
JAPAN
E-Mail: tok.culture@eda.admin.ch
Offizielle Webseite zum Jubiläum der Schweizer Botschaft
Entscheid bezüglich der Anerkennung
- Die Bearbeitung der Anträge nimmt ca. zwei Wochen in Anspruch.
- Das Resultat des Entscheids wird dem Organisator zugesendet. Anerkannten Veranstaltungen werden die digitalen Daten des Logos zusammen mit den Richtlinien zur Verwendung des Logos zur Verfügung gestellt.
Bemerkungen
- Antragsunterlagen werden nicht retourniert. Anträge sollten frühzeitig eingereicht werden, unter der Berücksichtigung, dass der Bearbeitungsprozess mehr als zwei Wochen in Anspruch nehmen kann.
- Organisatoren von anerkannten Veranstaltungen/ Projekten müssen alle Werbematerialien mit dem offiziellen Logo vor dem Druck zur Durchsicht einreichen (Einhaltung der Logo-Richtlinien).
- Organisatoren von anerkannten Veranstaltungen/ Projekten tragen die volle Verantwortung für deren Umsetzung, einschliesslich der finanziellen Kosten und öffentlichen Werbung. Die Japanische Botschaft in der Schweiz übernimmt keine Verantwortung für jegliche Konsequenzen im Zusammenhang mit der Veranstaltung/ dem Projekt.
- Sollte die Veranstaltung/ das Projekt abgesagt werden oder massgebliche Änderungen vorgenommen werden, sind die Organisatoren aufgefordert, die relevanten Umstände umgehend der Japanischen Botschaft in der Schweiz mitzuteilen. Im Falle von weitreichenden Änderungen behält sich die Japanische Botschaft in der Schweiz das Recht vor, die Anerkennung zurückzuziehen.
- Die Organisatoren von Veranstaltungen dürfen ohne die entsprechende Bewilligung das Logo nicht für andere von ihnen durchgeführte Veranstaltungen verwenden.
- Nach Abschluss der Veranstaltung sind die Organisatoren aufgefordert, einen kurzen Bericht (in freier Form) über die Veranstaltung, einschliesslich einigen Fotos (keine Videos) an die Japanische Botschaft in der Schweiz zu schicken. Auf die Inhalte dieses Berichts kann auf der Website des Jubiläumsjahrs verwiesen werden.
Für Fragen und Auskünfte:
Japanisches Informations- und Kulturzentrum
Japanische Botschaft in der Schweiz
Tel: +41-(0)31-305 1570
E-Mail: jicc@br.mofa.go.jp
Dokumente zum Herunterladen
-
Richtlinien zur Anerkennung von Veranstaltungen und Projekten
-
Antragsbrief für die Anerkennung von Veranstaltungen und Projekten
PDF WORD Japanisch Japanisch Englisch Englisch Deutsch Deutsch Französisch Französisch
-
Antragsformular für die Anerkennung von Veranstaltungen und Projekten
PDF WORD Japanisch Japanisch Englisch Englisch Deutsch Deutsch Französisch Französisch -
Vorschau der Varianten des offiziellen Jubiläumslogo
Official Anniversary Logo Variants